Gesetzliche Überprüfungen
Mit 25. Mai 1997 wurde die PETSCHL-WERKSTÄTTEN Betriebgesellschaft mbH in A-4320 Perg von der Oberösterreichischen Landesregierung ermächtigt, die wiederkehrende Begutachtung nach §57a Abs. 2 KFG (jährliche technische Überprüfung von LKW, Bussen, Hänger, Auflieger, Kleinlastwagen und PKW mit Dieselmotoren) durchzuführen.